Aktuelles von Immobilien Schmidt München e.K.
- DANKE!!! 24.06.2024
- Ist es wichtig, eine energetisch sanierte Immobilie zu erwerben? 21.03.2024
- Verkaufserfolg Ihrer Immobilie 16.02.2024
- Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Interessierte, liebe Freunde, 20.12.2023
- Kein energetischer Sanierungszwang 13.12.2023
- Räum- und Streupflicht 11.12.2023
- Besondere Kapitalanlage für den schmaleren Geldbeutel 29.11.2023
- Immobilienbewerter in München 31.10.2023
- Was halten Sie von einer neuen Aussicht? 20.10.2023
- VERBRAUCHERPREISINDEX Mai 2023 26.06.2023
Aus aktuellem Anlass und generell für diese Jahreszeit:
Heute geht es um die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Eigentümern und Mietern in Bezug auf den Winterdienst und die Verkehrssicherung bei Schneefall und Glatteis. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer und Vermieter sind grundsätzlich verantwortlich, Schnee und Eis zu beseitigen. Mieter müssen nur räumen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.
- Durchführung der Räumung: Vermieter können die Schnee- und Eisbeseitigung an Hausmeisterdienste oder gewerbliche Räumdienste delegieren. Die Kosten hierfür können auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies vertraglich (Mietvertrag) vereinbart ist.
- Kontrolle der Pflichten: Wenn Vermieter die Verkehrssicherungspflicht an Mieter übertragen, müssen sie überprüfen, ob diese ihren Pflichten nachkommen. Bei Versäumnissen haftet der Vermieter.
- Schneemassen und Eiszapfen: Die Beseitigung von Schneemassen auf Dächern und Eiszapfen gehört ebenfalls zu den Pflichten. Fachleute sollten hinzugezogen werden, wenn notwendig.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für Winterdienste können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt für Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber für Materialkosten (Haushaltsnahe Dienstleistungen).
- Räum- und Streuzeiten: Es gibt festgelegte Zeiten, in denen geräumt und gestreut werden muss, oft ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends an Werktagen.
- Räum- und Streubereiche: Gehwege, Hauseingänge, Wege zu Mülltonnen und Garagen müssen geräumt werden. Es gibt Mindestbreiten, die freigehalten werden müssen.
- Glatteisbildung: Bei Glatteis besteht sofortige Streupflicht. In vielen Städten sind Auftaubeschleuniger wie Salz verboten.
- Vertretungspflicht: Ist der Mieter verhindert, muss er für eine Vertretung im Winterdienst sorgen.
- Unfallrisiko und Versicherungsschutz: Bei Unfällen aufgrund von Eisglätte können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen entstehen. Haftpflichtversicherungen bieten Schutz, aber es kann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig sein.