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Räum- und Streupflicht
Räum- und Streupflicht

Aus aktuellem Anlass und generell für diese Jahreszeit:
Heute geht es um die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Eigentümern und Mietern in Bezug auf den Winterdienst und die Verkehrssicherung bei Schneefall und Glatteis. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer und Vermieter sind grundsätzlich verantwortlich, Schnee und Eis zu beseitigen. Mieter müssen nur räumen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.
  2. Durchführung der Räumung: Vermieter können die Schnee- und Eisbeseitigung an Hausmeisterdienste oder gewerbliche Räumdienste delegieren. Die Kosten hierfür können auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies vertraglich (Mietvertrag) vereinbart ist.
  3. Kontrolle der Pflichten: Wenn Vermieter die Verkehrssicherungspflicht an Mieter übertragen, müssen sie überprüfen, ob diese ihren Pflichten nachkommen. Bei Versäumnissen haftet der Vermieter.
  4. Schneemassen und Eiszapfen: Die Beseitigung von Schneemassen auf Dächern und Eiszapfen gehört ebenfalls zu den Pflichten. Fachleute sollten hinzugezogen werden, wenn notwendig.
  5. Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für Winterdienste können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt für Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber für Materialkosten (Haushaltsnahe Dienstleistungen).
  6. Räum- und Streuzeiten: Es gibt festgelegte Zeiten, in denen geräumt und gestreut werden muss, oft ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends an Werktagen.
  7. Räum- und Streubereiche: Gehwege, Hauseingänge, Wege zu Mülltonnen und Garagen müssen geräumt werden. Es gibt Mindestbreiten, die freigehalten werden müssen.
  8. Glatteisbildung: Bei Glatteis besteht sofortige Streupflicht. In vielen Städten sind Auftaubeschleuniger wie Salz verboten.
  9. Vertretungspflicht: Ist der Mieter verhindert, muss er für eine Vertretung im Winterdienst sorgen.
  10. Unfallrisiko und Versicherungsschutz: Bei Unfällen aufgrund von Eisglätte können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen entstehen. Haftpflichtversicherungen bieten Schutz, aber es kann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig sein.
Beitrag vom 11.12.2023 377
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