Was passiert mit der Immobilie?
Wir bei Immobilien Schmidt München bieten Ihnen für diese Situation ein maßgeschneidertes Beratungskonzept. Je nachdem, wie das Testament des Verstorbenen ausgelegt ist, geht die Immobilie als Erbe an die gesetzlich erbberechtigte Person über. Viele Erben entscheiden sich, die Immobilie des Angehörigen zu verkaufen oder zu vermieten. Für genau diesen Prozess haben wir unsere Experten.
Sollten Sie die Immobilie geerbt haben, ist es ratsam, dass Sie sich um einen Erbschein kümmern, den Sie sich am besten beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen ausstellen lassen. Mit diesem Erbschein ist der Immobilienverkauf ohne Probleme möglich.